4. Freiheit der Information und Meinungsäußerung vs. Knebelung der Meinungsäußerung (bspw. durch angebliche
Persönlichkeitsrechte von Leuten, die in Romanen auftauchen, Hetzkampagnen in den Medien (z.B. Fall Möllemann)) und Knebelung der Informationsfreiheit (bspw. durch Konzentration der Presse, Kastration der
Leserbriefe, maßloser und äußerst restriktiver Schutz geistiger Urheberschaft, Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit hohem Streitwert und entsprechend finanziellem Ruin).
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Links zum Thema Informationsfreiheit bzw. deren Verhinderung
Link: Freedom for Links im Internet in Deutschland! [Link verhält sich strange]
Link: Erklärung gegen die Einschränkung der Informationsfreiheit im Internet in Deutschland.
Link: Kampf um die Freiheit der nichtkommerziellen Veröffentlichung von Songtexten im Internet in Deutschland. [Link ist mittlerweile offenbar gottseidank überflüssig geworden! (spätestens ab 2017)]
Link: Neuauflage der Berufsverbote im Jahre 2005 [Link ist spätestens seit 2017 tot]. trotz dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 1995 entschied, dass die deutsche Berufsverbotpraxis menschenrechtswidrig sei. - Hier neuere Berufsverbote ‘latent’ bzgl. AfD.
Link: Öffentlich-rechtliches Fernsehen & Meinungsfreiheit, Kritik an Bush: Der Fall Ulrich Wickert.
Link: Meinungsfreiheit nur für die “politisch korrekte Klasse”? Kritik an Israel: Der Fall Jamal Karsli.
Link: Pressekonzentration & Pressefreiheit: Eckart Spoo (langjähriger Korrespondent der "FR", Herausgeber und Redakteur der Zeitschrift Ossietzky).
Link: Zur Thematik antiquierter Vorstellungen eines Urheberrechts, die nicht Schritt halten mit den modernen Realitäten.
Link: Beispiel von Rücknahme einer satirischen Website wegen einstweiliger Verfügung und entsprechender Gefahr des finanziellen Ruins. [Link ist seit spätestens 2017 tot].
Link: Zensur von Literatur hat zur Zeit wieder Hochkonjunktur. Das Persönlichkeitsrecht (Art. 1 GG und 5.2 GG) dient seit Jüngstem zur grundsätzlichen Aushebelung von bedeutsamer Literaturproduktion - und damit zur Aushebelung von Art 5.3 GG (Freiheit der Kunst und Wissenschaft). Goethe hätte nach diesen neuesten juristischen Konstruktionen nie seinen “Werther” schreiben dürfen, Charlotte Buff (“Lotte”) z.B. hätte dagegen klagen können. Goethe wäre somit nicht berühmt geworden und dann auch nicht an den Weimarer Hof gekommen - was aber tatsächlich seiner weiteren literarischen Produktivität enormen Aufschwung verlieh (vgl. dazu die Schrift von Werner Deetjen: “Auf Höhen Ettersburgs”, Leipzig 1924, Reprint 1993 als “Ettersburger Hefte 1”. Deetjen leitete zur Zeit, als er diese Schrift verfaßte, die heute so genannte “Herzogin-Amalia-Bibliothek” in Weimar). Goethe wäre folglich aller soziologischen Wahrscheinlichkeit nach eine relativ unbedeutende Figur geblieben. - Aber es gibt sicherlich noch eine Menge weniger prominenter Autoren, die solch ein Zensur-Verdikt hätte treffen können. Ich denke z.B. an das Buch von Peter Schneider “Lenz”, 1973, das für mich seinerzeit ein keineswegs unwichtiges Buch
war. Ich hatte es auf meiner Reise in Griechenland 1976 mit großem Interesse gelesen. Auch hier hätte seine ehemalige Geliebte juristisch intervenieren können - und sein Buch wäre um die für mich entscheidende Sache
ärmer geworden, falls es überhaupt noch erschienen wäre. Oder ich denke an den preisgekrönten Gegenwartsschriftsteller Peter Kurzeck “Übers Eis” (1997) mit mindestens dem gleichen Ergebnis. Ich
könnte ja hier selber sogar juristisch intervenieren, wenn ich mich dazu entblöden wollte! (denn ich bin übrigens der “Manfred” in diesem Buch). - Über jedem Schriftsteller, der ernsthaft
etwas autobiografisch zu sagen hat - und folglich realistisch ist (was für mich eines meiner Gütekriterien für ernstzunehmende Kunst und Wissensproduktion ist) - hängt also das Damoklesschwert rächender ehemaliger Geliebter, Freunde und sonstiger Personen, die sich in seinem Werk wiedererkennen und sich in ihren Persönlichkeitsrechten (meines Gerechtigkeits-Ermessens grundlos,
sofern sie nicht regelrecht und erwiesenermaßen verleumdet wurden) beeinträchtigt fühlen. - Solcherlei zweifelhafte bzw. denunziatorische Charaktere dienen also der Justiz - wie allezeit - dazu, wichtige
Literatur zu zensieren. Es ist offenbar so, daß heutzutage Beziehungsromane oft eine kritische Potenz haben und deswegen den Spießern unangenehm sind und darum grundsätzlich aus dem Verkehr gezogen bzw. überhaupt erst gar nicht produziert werden sollten. Man überläßt das dann mit der obigen Prozedur schlauerweise irgendwelchen banausischen und obskuren Privatpersonen, gegen den produktiven Autor eines realistischen Beziehungsromans risikolos zu prozessieren, um selber als
Staat und Justiz aus der Schußlinie des Zensurvorwurfs zu treten. - Diese eigenartige Schläue scheint ein typisches Merkmal moderner ‘demokratischer’ Politik zu sein, welche in Wahrheit Freiheit und Demokratie möglichst clever behindern will.
Richard Ford, ein amerikanischer Schriftsteller, stellte eine interessante These auf: “Das ist in meinen Augen die Aufgabe der Literatur: Uns über unsere
Beziehungen die Augen zu öffnen”. (Aus dem NDR-Dokumentarfilm von Peter Rodenberg, 1991: Auf der Suche nach Amerika. Neue amerikanische Literatur). - Daraus folgt für mich: würde man nach dem obigen Verfahren
die Produktion von Beziehungsliteratur deutlich behindern, so wäre dies der Niedergang für einen zentralen Teil ernstzunehmender Literatur überhaupt.
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Theoretische Überlegungen zum Thema Informationsfreiheit bzw. deren Verhinderung
Überlegung No. 01:
Die staatstragende Schicht ist auf Gedeih und Verderb aneinandergekettet, und wer dazu gehören will hat deswegen gewisse Tabus zu beachten, die die Meinungs- und Informationsfreiheit einschränken. Das behauptet ein unbekannter Autor in einem Aufsatz mit dem Titel “Mein Freund der Chefredakteur”.
Überlegung No. 02:
“Bernays' Aufgabe war, Angelegenheiten zurechtzurücken; ein gewünschtes Bild zu erschaffen, welches ein bestimmtes
Produkt oder Konzept in ein angenehmes Licht rückt. Bernays beschrieb die Öffentlichkeit als eine 'Herde, die geführt werden muß'. Und dieses herdenhafte Denken mache die Leute "empfänglich für
Führung". Dies ist ein Zitat von Dr. Tim O'Shea (hier ein Interview mit ihm) über jahrzehntelange Massenmanipulation in den USA - sei sie nun politisch oder wirtschaftlich motiviert. Zu Bernays - einem der führenden Organisatoren dieser Manipulationen seitens der PR-Industrie seit den 40er Jahren - überraschendem Glaubensbekenntnis gehört die folgende Behauptung: "Die wissenschaftliche Manipulation der öffentlichen Meinung war notwendig, um Chaos und Konflikt in einer demokratischen Gesellschaft zu überwinden."
Überlegung No. 03:
Die klassische Disziplinierungsgesellschaft geht über in eine Kontrollgesellschaft. D.h. die telekommunikativen
Informations-Aktivitäten (Telefongespräche, Emails usw.) werden mit modernsten Mitteln massenweise abgespeichert und mit hochkomplexen Computerprogrammen ausgewertet, um eine Informations-Kontrolle über die
(globale) Gesellschaft zu erlangen. Das dient dazu, die Gesellschaft wiederum im Sinne der ‘Eliten’ zu steuern. Dies ist die Prognose einer studentischen Hausarbeit mit dem Titel “Verschwörungen als Ursache von Demokratiegefährdung”. Als Haupt-Beispiel wird bei dieser Frage, ob wir mittlerweile in einer globalen Überwachungsgesellschaft leben, immer wieder das Echolon-System angeführt. Bzgl. Kontrolle der Geheimdienste siehe hier.
Überlegung No. 04:
Nach S.J. Schmidt (in: Einladung Maturana zu lesen) ist eine Grundvoraussetzung für Veränderung sozialer Systeme, daß die Möglichkeit besteht, “Beobachter seines eigenen sozialen Systems zu sein”. Und er schlußfolgert daraus, daß Diktatoren deswegen “diese Möglichkeit weitgehend zu beschneiden versuchen”. (in: Humberto R. Maturana, Erkennen: Die Organisation und Verkörperung
von Wirklichkeit. Ausgewählte Arbeiten zur biologischen Epistemologie. 2. Auflage, Braunschweig/Wiesbaden 1985, S. 8).
Selbst als prinzipiell ‘freiheitlich’ sich einschätzende Politiker, Verleger, Juristen, Wissenschaftler,
Wirtschaftsführer, Unternehmer, Lehrer usw. entwickeln diktatorische Züge, soweit sie (möglicherweise sinnvolle und notwendige) Veränderungen des gegebenen sozialen Systems zu verhindern suchen, indem sie die Selbstreflexion des sozialen Systems beeinträchtigen oder einseitig (propagandistisch) manipulieren.
In der mehr oder minder verkappten Behinderung von Selbstreflexion unter dem Schleier und dem Vorwand der
‘Freiheitlichkeit’ liegt nach meinem Ermessen ein wesentliches Merkmal der ‘Spießer-Demokratie’!
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