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17.02.10

Argumentationskunst - Teil 1

 

Was ist die Grundvoraussetzung für Argumentationskunst?

 

 

Ich habe beispielsweise einen Text vor mir, der interpretiert werden soll. In einer der Textstellen setzt sich ein Mathematiker mit einem Philosophen auseinander über irgendein, durch die Interpretation erst zu verstehendes, ziemlich unklares X. Man weiß eigentlich erst mal nicht, was der Philosoph meint, gegen den sich der Mathematiker zur Wehr setzt. Man muß das alles erst interpretatorisch erschließen.

 

Nun kommt Diskussionsteilnehmer R daher, und ihm fällt zu ‚Philosoph’ ein: „Philosophen sind unpraktische Menschen“. Desgleichen behauptet er, sozusagen als Kontrastprogramm: „Mathematiker sind praktische Menschen.“

 

Damit meint R nun, er hätte einen wertvollen Beitrag geleistet in der Diskussion. Das klingt ziemlich kindisch und entsprechend könnte man solch einen Diskussionsbeitrag in der Grundschule vielleicht noch für normal halten. Vermutlich weiß R noch nicht mal, was es eigentlich heißt, einen Text zu interpretieren, um ihn zu verstehen. -  Beim besten Willen läßt sich hierbei keine Argumentation im eigentlichen Sinne erkennen. Zumal es sicherlich eine Menge auch praktisch tätiger Philosophen gibt und es ebenfalls eine Menge unpraktischer, rein theoretischer Mathematiker gibt. Dieser Beitrag von R  ist schlicht nichtssagend – lediglich eine Apropos-Konstatierung:  „Apropos Philosoph…“: Was fällt mir ein, wenn das Wort ‚Philosoph’ fällt?  (z.B. irgendein Vorurteil ohne Überprüfung).

 

Warum ist dies keine ‚Argumentation’?

 

Was R offenbar nicht weiß ist, daß es sich bei der gewünschten Text-Interpretation um eine Art detektivischer Ermittlung handelt. D.h. man muß Vermutungen aufstellen, die mit den Formulierungen, um die es geht, tatsächlich innig und relevant verknüpft sind. Das bedeutet, man muß sich an irgendeiner konkreten Textstelle orientieren und sagen: „das klingt ja nach einem weltfremden Philosophen, weil (kuck mal hier: jetzt kommt die Textstelle)…“. Und schwupps hat man die erste Argumentation. Oder wenigsten einen ersten Versuch ein Argument zu produzieren, denn schließlich muß man auch noch eine Ahnung davon haben: was bedeutet eigentlich Weltfremdheit eines Philosophen? - Auch könnte man zu rekonstruieren versuchen: was meint der Philosoph eigentlich? Was ist das für ein Typ, findet man über den was im Internet, in einem Philosophen-Lexikon und dergl.? – d.h. man müßte (detektivisch) recherchieren. Eventuell ergibt sich aufgrund der Recherche eine interessante, uns bisher unbekannte, Sichtweise: „Vermutlich bezieht sich der Mathematiker mit seiner Formulierung F auf eine bestimmte Sichtweise S des Philosophen.“ Schon hätte man ein nächstes Argument. - Detektivarbeit hat es mit Hypothesen zu tun: die Argumentationen eines Detektivs sind natürlich in der Regel erst mal vorläufige Hypothesen. Und so ist es grundsätzlich auch bei der Interpretation eines anfangs unbegriffenen Textes, der jedoch genügend Hinweise bieten sollte, um sich schließlich was (wenigstens halbwegs) Haltbares argumentativ-hypothetisch  ‚zusammenzureimen’. – Wenn  nicht, muß man, wie der Detektiv, resignieren und sagen: „Das sind alles nur mehr oder minder plausible Vermutungen, aber unsere Faktenlage und/oder unser Wissen reicht nicht aus, um den Fall halbwegs sinnvoll zu beurteilen geschweige denn beweiskräftig aufzuklären“.

 

Was ist also an dem Diskussionsbeitrag von R das Defizit?

 

Es ist die mangelnde Anknüpfung. R knüpft nicht eng und konkret an vorfindbare Textstellen (Fakten)  an, um nun eine Hypothese aufzustellen, die mit jener Anknüpfung zu tun hat,  sondern produziert einfach nur das nächstbeste Vorurteil. Das dient zwar nicht als Klärung des Falls, aber für R ist dies ausreichend, weil er eh nicht weiß, was ‚Klärung des Falls’ heißt. Er weiß entsprechend noch nicht mal, warum jemand diesbezüglich so fanatisch ist (in unseren Worten: überhaupt ein eminentes Interesse an der Klärung eines Falls haben kann). Offenbar reicht einfach für ihn, daß der ‚Schuldige’ ausgemacht ist – und fertig. Um was es hier eigentlich geht, und ob der angeblich Schuldige nun tatsächlich auch schuldig ist (und an was überhaupt konkret schuldig?),  interessiert ihn nicht die Bohne. Dazu müßte er an die Fakten anknüpfen. Um daran anknüpfen zu können, muß man sie aber auch genau kennenlernen wollen - übrigens oft genug wiederum mit Hilfe von argumentativen Hypothesen. – Hier beißt sich also die Katze in den Schwanz: um argumentieren zu können, muß man an Fakten anknüpfen wollen – und um dies zu können, muß man wiederum argumentieren wollen - dazu wieder an Fakten anknüpfen wollen usw. - Es gehört primär ein Wille zum ernsthaften Argumentieren, nämlich der Wille, haltbar was rauszukriegen, also vor allem ein Wille zum Realismus, d.h. ein Bedürfnis nach empirischer Absicherung seiner Hypothesen: Orientierung an realen Fakten, an realen Beispielen.

Im argumentationstheoretischen Sinne hat der Diskussionsbeitrag von R mit dem Problem der Relevanz  zu tun: Der Beitrag von R (“Philosophen sind unpraktische Menschen” als Interpretation eines Textes) war demgemäß schlicht irrelevant.

Interessant ist, was man in der Wikipedia unter dem Stichwort “Relevanz” findet:

Das Adjektiv relevant ist seit dem 17. Jahrhundert nachweisbar und soll aus der lateinischen Fügung relevantes articuli („berechtigte, beweiskräftige Argumente [im Rechtsstreit]“) entstanden sein. Die ursprüngliche Bedeutung war „schlüssig, richtig“.

Wenn man sich an diese argumentationstheoretisch-klassische Bedeutung von ‘Relevanz’ hält,  ist die Grundvoraussetzung der Argumentationskunst, daß man relevante Diskussionsbeiträge abliefert.

 

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Zum Kapitel (2) - Argumentationskunst Teil 2.  Für was ist Realismus gut?

 

 

 

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